Durch die berufliche Tätigkeit als Assistenzarzt im Krankenhaus oder in einer Praxis kommt es sehr schnell vor, dass die sogenannte Pflichtgrenze des Einkommens für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von monatlich 6.150 EUR überschritten wird. Einfach aus dem Grund, da neben dem Tarifgehalt auch Bereitschaftsdienste, 24h-Schichten und Feiertagszuschläge zum Arbeitseinkommen hinzuzählen. Das hat zur Folge, dass Assistenzärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung größtenteils bereits freiwillig versichert sind, also den Höchstbeitrag zahlen, da die Pflichtgrenze überschritten wurde. Um erläutern zu können, welchen Beitrag ein Assistenzarzt in der GKV zahlt, muss als erstes klar sein, wie der Beitrag entsteht.
Jedes Jahr findet sich das Bundeskabinett zusammen und beschließt die Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr. Die Anpassungen sind gekoppelt an die bundesdeutsche Einkommensentwicklung. Demnach setzt sich der Beitrag zusammen aus dem Beitrag für die Krankenversicherung, dem Zusatzbeitrag und dem Beitrag für die Pflegeversicherung. Als angestellter Assistenzarzt übernimmt der Arbeitgeber dabei die Hälfte der Beiträge.
Verdient ein Arzt in Weiterbildung mehr als 5.512.50 EUR pro Monat überschreitet er die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und zahlt somit den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 942,64 EUR pro Monat (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit einem Beitrag von 231,53 EUR pro Monat (für Kinderlose ab 23 Jahren). Der Beitrag für einen Assistenzarzt in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt somit 1174,17 EUR pro Monat ab dem 01. Januar 2025. Der Arbeitgeber übernimmt dabei maximal 587,08 EUR pro Monat.
Für einen kinderlosen Assistenzarzt ergibt sich also ein Eigenbeitrag von 587,09 EUR im Monat bzw. 570,55 EUR im Monat für einen Arzt in Facharztausbildung mit Kind.
In der aktuellen Zeit, in der die Lebenshaltungskosten stetig steigen, ist es sinnvoll, Alternativen zur gesetzlichen Krankenversicherung zu suchen. Neben vielen Nachteilen die die GKV für Ärzte, speziell im Rentenalter und bei Kuren, bereithält, sollte über eine nachhaltige Absicherung in der privaten Krankenversicherung nachgedacht werden. Die Continentale Krankenversicherung hat hierbei sogar einen speziellen Tarif für Assistenzärzte entwickelt, bei dem ein Einstieg in einen Ausbildungstarif möglich ist. Inklusive Arbeitgeberzuschuss zahlt ein 26-jähriger Assistenzarzt einen Eigenbeitrag von nur 159,88 EUR pro Monat und spart dadurch mehrere Hundert Euro pro Monat. Dabei kommt der junge Arzt in den Genuss sehr guter medizinischer Versorgung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.
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Verfasst von Sebastian Eltzel, Experte für akademische Heilberufe
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